Unterschied zwischen Leasing und Exclusive Beats

Wenn du im Internet nach Beats suchst, wirst du schnell fündig. Allerdings kann dabei das Thema Lizenz schnell verwirrend werden: es gibt Free Beats, Leasing Lizenzen und exklusive Rechte. Free Beats sind recht schnell verstanden, aber was genau ist der Unterschied zwischen Leasing und Exclusive? In diesem Artikel möchte ich versuchen, etwas Klarheit für dich zu schaffen.

Kurz und knapp

Angefangen hat dieses Modell bei amerikanischen Produzenten, wird mittlerweile aber weltweit eingesetzt.

Der Unterschied kurz und knapp: Kaufst du einen Beat exklusiv, steht er danach nicht mehr zum Verkauf. Wählst du das Leasing, steht er weiterhin zum Verkauf. 

In Deutschland unterscheidet man konkret nach Nutzungsrechten, die im §31 UrhG geregelt sind. Da gibt es das ausschließliche (entspricht weitestgehend exclusive) und das einfache (nicht-ausschließliche) Nutzungsrecht (entspricht weitestgehend dem Leasing).

Infografik zu dem Unterschied zwischen Leasing und Exclusive Beats

 

Besonderheiten der Exclusive Rights

Beim ausschließlichen Nutzungsrecht (also dem "Exclusive") erhältst allein du das Recht, den Beat zu nutzen. Vertraglich kann gegebenenfalls eine zusätzliche Nutzung durch den Urheber (Produzent) geregelt werden. Andere Künstler / Unternehmen können jedoch keinerlei Rechte am Beat erwerben und diesen nicht nutzen. 

Wichtiger Hinweis: Egal welche Rechte du erwirbst, du bist in keinem Fall dazu berechtigt, den Beat oder jegliche Rechte daran weiterzuverkaufen. Du darfst nur die Nutzungsrechte deines fertigen Songs verkaufen (z. B. für Film-Soundtracks usw.).

Im Vertrag ist geregelt, auf welche Art und Weise und für welche Projekte du den Beat nutzen darfst. Bei einem Exclusive wird in der Regel jede gängige Nutzungsart des Songs vereinbart. Das betrifft physischen Vertrieb (CD, Vinyl, usw.), Streaming, Musikvideo, Lizenzierung (Soundtracks, Sync), Shows, TV und ähnliches. Bei Exclusives gibt es keine Beschränkung für verkaufte Einheiten (MP3, CD) und Streams (Audio, Video).

Wenn du also davon ausgehst, dass dein Projekt etwas größer ausfällt, ist der Erwerb der exklusiven Rechte definitiv sinnvoller. In Deutschland bewegen sich die Preise dafür irgendwo zwischen 300 € und 1000 € je Beat. In den meisten Fällen eher im unteren Bereich dieser Range. Wenn du also in ein Musikvideo und verschiedene Marketing-Maßnahmen investierst, am Beat jedoch sparst, kann dir jederzeit ein anderer Künstler dazwischen grätschen und denselben Beat für sein kommerzielles (!) Projekt verwenden.

Ein weiterer Vorteil, der zum Teil auch bei Premium Leases (mehr dazu gleich) geboten wird, sind die Einzelspuren des Beats. Der Produzent stellt dir diese bereit, sodass du den Song von anderen Studios komplett neu mischen lassen kannst, wenn du das möchtest. Mit den Einzelspuren kann auch in das Arrangement des Songs eingegriffen werden, was unterm Strich mehr Flexibilität bedeutet.

Zusammenfassend bist du mit Exclusives rechtlich auf der sicheren Seite und hast die volle Kontrolle über den Song. 

Besonderheiten der Leasing Rights

Anders als bei einem Exclusive bleiben Leasing Beats dauerhaft verfügbar. Es können beliebig viele Künstler eine Leasing Lizenz erwerben und den Beat kommerziell nutzen. Hier wird schon deutlich, dass du einen großen Teil der Kontrolle über deinen Song abgibst. 

Mit einer Leasing Lizenz (=einfaches Nutzungsrecht) darfst du einen Song auf Grundlage des Beats aufnehmen. Dieser Song darf nur bis zu einer bestimmten Anzahl verkauft und gestreamt werden, bis die nächste Lizenz fällig wird. Bei meinen Leasing Lizenzen sind das 1. Mio Streams bei einem Standard Lease und 2 Mio. Streams bei einem Premium Lease. Diese Streamingzahlen beziehen sich auf die Summe der Streams aus allen Plattformen, also werden hier YouTube-Streams, Spotify-Streams, Apple-Streams, usw. zusammengezählt. 

Der große Vorteil von Leasing Beats ist ganz klar der Preis. Für einen Bruchteil des Exclusives kommst du an den von Tags befreiten Beat, der je nach Produzent schon professionell abgemischt ist. Du darfst den Song überall hochladen und innerhalb der eben beschriebenen Beschränkungen nutzen. Dabei bist du allerdings nicht allein.

Bei einem Standard-Lease erhältst du nur die Master-Audiospur. Im Idealfall in WAV-Format, im worst case nur eine MP3. Du hast dabei also keinen Einfluss auf das Mixing und das Arrangement, hier sind maximal nur sehr grobe Anpassungen möglich. Für diese Problematik gibt es meist das Premium Lease, dass auch die Einzelspuren des Beats enthält. Dabei gelten die Regeln der Leasing Lizenz mit meist etwas höheren Verkaufs- und Streaminglimits. Ein Premium Lease bewegt sich preislich zwischen 100 € und 300 €. Je nach Projekt kann an dieser Stelle ein Exclusive besser geeignet sein. Wenn die Rechte aber nicht notwendig, die Einzelspuren aber gewünscht sind, ist diese Form sinnvoll.

Überschneidungen und Probleme

Produzenten bieten häufig beide Modelle für dieselben Beats an, was aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist. Bei Exclusive Rights gibst du bewusst mehr Geld aus, um den Beat alleine zu nutzen. Wenn andere Künstler den Beat allerdings schon geleased haben, geht das Argument für ein Exclusive aus meiner Sicht verloren. Denn die Künstler mit den Leasing Rights dürfen ihre Lizenz weiterhin nutzen.

Wenn du einen Beat exklusiv kaufen möchtest, solltest du den Produzenten daher vorab kontaktieren und fragen, ob Leasing Lizenzen für den Beat bestehen. Wenn nicht, ist ein Exclusive sinnvoll. Wenn ja, solltest du eher die Leasing-Variante nehmen. Um Künstler gegenüber entsprechend fair zu sein und dieses Thema immer vorab zu klären, empfehle ich Produzenten exklusive Rechte nur auf Anfrage anzubieten und im Idealfall verschiedene Beat-Kataloge für Leasing und Exclusive aufzubauen.

 

81 Gedanken zu „Unterschied zwischen Leasing und Exclusive Beats

  1. Guten Tag,

    Ein sehr interessanter und hilfreicher Veitrag, vielen Dank!
    Nun hätte ich noch eine Frage: Wie ist das, wenn jemand meinen Beat geleast hat und nun ein anderer Musiker den Beat als exclusive kaufen möchte? Das wäre doch jetzt nicht mehr möglich, da andere Künstler denselben Beat benutzen, wenn auch nur geleast, oder?
    Vielen Dank und LG

    1. Hallo Julius,

      vielen Dank! Es freut mich, dass der Artikel Dir helfen konnte.

      Was Du ansprichst ist meines Erachtens eine der größten Problematiken beim Verkauf von Instrumentals. Rechtlich gesehen bleiben die Leasing-Lizenzen auch nach dem Verkauf der ausschließlichen (exklusiven) Rechte bestehen. Das heißt: Du kaufst den Beat exklusiv und der Beat wird vom Produzenten nicht mehr verkauft. Jedoch bleiben alle Leasing-Lizenzen, die vor Deinem exklusiven Kauf erworben wurden, bestehen.

      Deshalb ist es eigentlich nicht sinnvoll, von denselben Beats sowohl Leasing- als auch exklusive Rechte anzubieten. Ich löse das Problem so, dass ich unterschiedliche Beats für diese beiden Nutzungsrechte anbiete. Meine exklusiven Beats sind immer exklusive Beats und standen für Leasing nie zur Verfügung. So erhält der Kunde genau das, was er sich wünscht: Einen Beat, den kein anderer haben und benutzen kann. Schließlich bezahlt er dafür auch einen wesentlich höheren Preis.

      Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

      Viele Grüße
      Andi

          1. Hallo,
            wenn ich einen Beat lease ohne Exklusivrechte, darf ich ihn dann beispielsweise auch bei einer öffentlichen Veranstaltung abspielen?

          2. Hallo erstmal Danke für deinen Beitrag.

            Wie schauts aus wenn man einen Mp3 Beat least weils bisschen billiger ist als ne Wav, kann man den trz auf Wav exportieren und es an Streaminportalen anbieten lassen auch wenn man nur eine Mp3 geleast hat?

          3. Hey Can,

            vielen Dank! Es freut mich, dass der Artikel die weiterhilft!

            Wenn du ein MP3-Lease kaufst, hat das nur Auswirkungen auf die Qualität der Datei, nicht aber auf die Rechte. Das heißt, du darfst den Song nach der Aufnahme in alle möglichen Formate exportieren und (entsprechend der Limits von Lease) auf Streamingportalen anbieten.

            Viele Grüße
            Andi

          4. Moin Andi
            Wie ist es wenn ich ein beat von dir lease und ihn für Spotify verwende sind die kompletten Einnahmen für mich oder geht davon was an dich liebe Grüße
            Stefan

          5. Hey Stefan,

            die Streamingeinnahmen liegen innerhalb der im Lease enthaltenen Streams (Standard 1 Mio. Streams, Premium 2 Mio. Streams) komplett bei dir. Sobald du die Streams übersteigst wird lediglich eine weitere Lease-Lizenz fällig.
            Bei Exlusivrechten gibt es dann keine Limits.

            Viele Grüße
            Andi

  2. hi
    sehr gute Informationen, die du hier bereitstellst.
    Ich wollte mal fragen, was ich rechtlich und steuerlich beachten muss, wenn ich Beats verkaufen will. Ich arbeite ganz normal und würde das gerne nebenher machen. Muss ich da eine GBR anmelden oder was muss ich tun?
    Wäre super, wenn du da etwas weißt.
    Danke und liebe Grüße

  3. Hey, cooler Artikel. Eine Frage hätte ich:
    Ich habe einen Beat geleast für ein Jahr. Damit haben wir einen Song produziert und das Musikvideo auf YouTube veröffentlicht. Ich habe nicht die exklusiven Rechte erworben. Was passiert nach einem Jahr, wenn der Vertrag ausläuft? Muss ich das Video wieder aus dem Netz nehmen, wenn ich den Vertrag nicht upgrade? Laut den Beatproduzenten (in Amerika) darf ich ein Musikvideo damit machen und veröffentlichen. Allerdings liegt die Grenze bei 1 Mio clicks (was wir eh nicht erreichen). Ab da muss geupgradet werden.

    LG Gizem

    1. Hey Gizem,

      stand in deinem Vertrag, dass es auf ein Jahr begrenzt sei? Sowas wäre mir von Produzenten neu.
      Normalerweise gibt es keine zeitliche Einschränkung, lediglich die verkauften Einheiten und Streams werden begrenzt.

      Viele Grüße
      Andi

    1. Hallo Eva,
      beim Leasing ist das eher eine Lizenz, als ein Vertrag. Als Käuferin bist du zu nichts verpflichtet.
      Oder gibt es einen ganz bestimmten Punkt, der unklar ist?
      Viele Grüße
      Andi

  4. Hallo,
    vielen Dank für den Artikel!

    Für mich bleibt eine Frage offen:

    Angenommen ich lease einen Beat mit einer Beschränkung bspw. auf 200.000 Streams (Spotify, etc.) und ich erreiche dieses Limit (Yuhu). Dann kann ich ja einfach eine weitere Lizenz erwerben.
    Was ist aber, wenn der Beat in der Zwischenzeit exklusiv verkauft wurde und ich also an keine neue Lizenz komme? Was passiert mit meinem Song bzw. den daraus generierten Umsätzen?

    1. Hey Aleks,

      danke für deinen Kommentar!

      Ich habe den Artikel daraufhin komplett überarbeitet, möchte deine Frage aber hier in den Kommentaren beantworten:
      Rein theoretisch kannst du, wie du schon richtig gesagt hast, keine neue Lizenz erwerben. Da keine gültige Lizenz für die aktuellen Streams und Umsätze besteht, darf es diese gar nicht geben. Demnach müsste der Song von den Plattformen genommen werden, um sie zu verhindern. Hier wird ganz besonders deutlich, warum es eigentlich keinen Sinn ergibt, Leasing und Exclusive Rechte für dieselben Beats anzubieten. Sobald ein Beat geleased wurde, kann und sollte er eigentlich nicht mehr exklusiv angeboten werden, es sei denn, derselbe Künstler möchte die exklusiven Rechte kaufen.

      Siehe hierzu ergänzend noch in den Abschnitt „Überschneidungen und Probleme“.

      Wenn du weitere Fragen hast, stelle sie gern!

      Viele Grüße
      Andi

  5. Die Künstler die diese Beats erwerben und auf Streaming Plattformen hochladen müssten den Produzenten dann auch bei der GEMA Anmeldung angeben richtig?
    Wenn sie bei der GEMA angemeldet sind.
    Ich nehm an das wären dann eher die die exklusive Beats kaufen und mehrere streams machen

  6. Hi Andi hier ist wieder der Can✌

    Ich habe einen Beat geleaset der auf 5000 Streamingeinheiten begrenzt ist.
    Meine Frage jetzt..
    Wenn ich diese Grenze als Beispiel. Überschreite und zb der Song 6000 mal gestreamt wurde..
    Was ich dann machen muss bzw werde ich dann benachrichtigt dass ich keine rechte mehr auf den Beat habe oder kommt sofort eine Strafe weil ichs nicht runter genommen habe?

      1. …und genau da seh ich ein problem, denn viele machen das nicht!! So hab ich die Erfahrung gemacht. Viele „Künstler“ sehen es nicht ein eine weitere Lizenz zu erwerben wenn das Limit erreicht ist, nach dem Motto „ach merkt eh keiner“ man müsste praktisch jedem der eine Lizenz erwirbt hinterherlaufen und auf die Streams achten, oder gibt es hierfür eine Lösung?

        1. Hallo Hans,

          ja, das ist auf jeden Fall mit Aufwand für den Produzenten verbunden. Wie hoch der Aufwand ist, kommt ganz auf die Streaminglimits bei den angebotenen Leasing-Lizenzen an. Bei mir sind es 1 Mio. Streams. Wenn ein Song mit meinem Beat diesen Wert erreicht, habe ich ihn sowieso im Auge, da er dadurch auch umso wichtiger für meine Referenzen wird.

          Ein Künstler sollte, wenn er/sie merkt, dass ein Song an Fahrt aufnimmt, aus meiner Sicht schnellstmöglich die Exklusivlizenz kaufen, um sich alle Optionen für die Zukunft offen zu halten.

          Wenn man als Produzent diese Prüfungen der Streams vermeiden möchte, muss man zwangsläufig mit Unlimited Leases arbeiten. Heißt, man bietet nur Unlimited Leases und Exclusive Rights an. So würde es gar keine Streaminglimits geben, die man prüfen müsste.

          Ich hoffe, das hilft dir weiter!

          Viele Grüße
          Andi

  7. Hi,
    Ich wollte fragen, wie man als Produzent (ohne Platten- und Labelverträge) überprüfen kann, wie oft schon ein Lied auf diversen Platformen gestreamt oder verkauft wurden, wenn man als Produzent ein Instrumental an jemanden geleased und dieser einen Song veröffenrlicht hat?
    Z.B. bei einer Situation, wo man als Produzent zweifelt, dass der Leasingnehmer keine neue Lizenz nimmt, aber wahrscheinlich die höchst Grenze an Streams und Verkäufen überschritten hat.

    1. Hey Mustafa,

      danke für deinen Kommentar!

      Leider kenne ich keinen automatischen Dienst dafür. Das bedeutet, dass wir als Produzenten die Songs und zugehörigen Streams im Auge behalten und dann entsprechend auf die Künstler zugehen und sie darauf hinweisen müssen, dass die Lizenz aufgebraucht ist.

      Spotify und YouTube dürften die größten Streamtreiber sein. Glücklicherweise sind die Streamingzahlen dort öffentlich. Bei den anderen Streamingdiensten müsste das auch so sein. Was anderes fällt mir auf die schnelle leider nicht ein.

      Ich hoffe das hilft dir!

      Wenn du noch Fragen hast, stelle sie gern.

      Viele Grüße
      Andi

    1. Hallo Leonardo,

      in der Regel werden Pauschalbeträge statt Prozenten verlangt. In der Regel bewegen sich Leasing Rechte zwischen 20 und 80 €. Exklusive Rechte sind da sehr verschiedenen.

      Viele Grüße
      Andi

      1. Hey!
        Ich kaufe schon ewig unlimited leases auf beatstars und hab mich schon immer gefragt wie das mit der Verteilung des Geldes ist wenn ein Track wirklich mal relevante Streams erzielt. Sind die Verträge gerecht auf Beatstars für Künstler so wie auch für den Produzenten? Und was hat es mit dem Publisher Share auf sich? In vielen Verträgen steht drin das 100% vom Publisher Share an den Produzenten gehen was bedeutet das? In den meisten Verträgen auf Beatstars steht auch drin das ich 50% vom writer Share bekomme und die andere Hälfte an den Produzenten was genau ist damit gemeint? Was ist ein writer Share überhaupt? Also wie viel bekomme ich denn mit diesen Angaben im Vertrag dann letztendlich von Einnahmen? Wenn ich sagen wir mal 1000€ verdient habe?

        Mit freundlichen Grüßen

  8. Ich hoffe das Forum hier ist noch aktiv?
    Ich habe folgendes Anliegen: Ich wollte nächsten Monat eine EP auf Spotify releasen und habe mir leasing-rights an den Beats gesichert. Leider habe ich dann im Vertrag festgestellt (vorher stand dies nirgends), dass außerhalb gewisser Streamzahlen und Verkäufe das Leasing nur 1 Jahr besteht. Daraufhin habe ich den Producer angeschrieben und er war verwundert, weil er dachte, dass der Vertrag keine zeitliche Klausel beinhaltet (Jemand anderes hat den Vertrag vorgefertigt meinte er). Dann habe ich festgestellt, dass sich der Paragraph in dem Vertrag auch noch widerspricht, dort steht einmal, dass es auf 1 Jahr begrenzt ist und dann steht direkt dahinter in Klammern „or The term of this agreement shall be for life of copyright subject to the provisions of Para 3“ so als wenn vergessen wurde dies aus dem vorgefertigten Vertrag zu löschen, da sich ja dieser Paragraph dann widerspricht (einmal wird gesagt 1 Jahr und dann wird gesagt auf Lebzeit des Copyrights und die Bedingungen nachfolgend in Paragraph 3 also die Streamzahlen). Ich habe den Producer darauf hingewiesen und noch keine Rückmeldung erhalten. Da keine salvatorische Klausel im Vertrag vorhanden ist, ist durch diesen Widerspruch des Paragraphen ja gleichzeitig der gesamte Vertrag ungültig?! Jetzt habe ich natürlich etwas Bauchschmerzen die Songs bald zu releasen, wenn der Producer anscheinend einen fehlerhaften Vertrag macht und nicht mal selbst genau weiß, was in seinem Vertrag steht… wie soll ich nun vorgehen? Selbst wenn er einen neuen Vertrag per PDF machen sollte, der das regelt, wie soll dieser dann nachweislich rechtsgültig sein, wenn es sich nur um eine pdf handelt? Im Prinzip müsste die PDF doch dann auch von beiden handschriftlich unterschrieben und eingescannt werden, um wirklich rechtsbestand zu haben oder nicht? Vorher war die PDF dadurch abgesichert Licensee IP Stempel von Air Bit hatte, der jetzt dann natürlich entfallen würde…
    Wie du siehst mache ich mir sehr viele Gedanken, da ich keine Lust darauf habe rechtlich belangt zu werden und hätte gerne die Unterstützung von einem erfahrenen Producer wie dir!
    Vielen Dank!

    1. Hey Andreas,

      ich würde mir an deiner Stelle keine Sorgen machen. Der Producer hat in diesem Fall die Vorlage der Plattform unverändert übernommen und kümmert sich daher nicht wirklich um den Vertrag. Du kannst deinen Song mit der Lizenz releasen und dich eher an den im Vertrag bestimmten Streaming- und Verkaufszahlen orientieren.

      Viele Grüße
      Andi

  9. Ich hätte noch die Frage, was „Audio Samples: 3rd party sample clearance is the responsibility of the licensee.“ in einem Beatcontract bedeutet? Dass der Producer nicht seine Samples gecheckt hat, ob die die Rechte Dritter verletzen? Oder ist das gemeint, falls ich da als Artist noch Samples reinmache, dass ich die selber natürlich prüfen muss?

    1. Sollten im Beat Samples verwendet worden sein, muss der Künstler (also du) die rechtliche Freigabe bei den betroffenen Stellen einholen. Frage ihn mal, ob er nicht lizenzfreie Samples verwendet hat, in der Regel kommt das nicht mehr so oft vor.

      1. Erstmal danke für die schnelle Antwort! Ich habe einige Leases bei verschiedenen Produzenten mittlerweile gemacht und dabei die verschiedensten Verträge und Paragraphen genau angeschaut. Einige versichern, dass sie keine Samples genommen haben, die copyrighted sind (und falls doch sie darauf hinweisen in der Beschreibung) und andere schreiben einfach nur wie bereits im vorherigen Beitrag erwähnt: „Audio Samples: 3rd party sample clearance is the responsibility of the licensee.“.
        Meine Rückfrage an dich wäre, ob es denn rechtlich ausreicht, wenn der Producer mir per Mail oder Facebookchat schreibt „nee ich habe keine Samples, die geschützt sind bentuzt“ ? Oder ob man mir im Endeffekt, dann trotzdem Kosten für eine Strafe reindrücken könnte? Ich denke so bekannte Producer wie Platinum Sellers oder Beast inside Beats können sich sowas nicht leisten oder? Also dass die einfach so ein Risiko eingehen.

        1. Ich kann da leider keine rechtssichere Auskunft geben, aber für mein Gefühl würde ich sagen, dass ein Nachweis reicht. In welcher Form dieser vorliegt ist nicht so entscheidend, wie die Beweisfähigkeit.

          LG
          Andi

          1. Hi Andi,

            Ich hab eine frage. Wenn ich eine unlimited lizenz habe und aus den Beat ein Lied mache. Das Lied dann Hochlade für Streaming. In der Lizenz steht das ich zu 50% owner bin und zu 50% der producer. Zahle ich dann 50% an Royalties an den Producer?
            LG

  10. Hi,
    wie ist das wenn ich meine Streaming Lizenz überschritten habe und somit eine weitere Lizenz nachkaufen muss, der Beat aber in der Zwischenzeit von einem Dritten exklusiv gekauft wurde und somit nicht mehr verfügbar ist? Kann ich dann trotzdem eine Lizenz nachkaufen oder muss ich meinen Song dann rausnehmen? Falls ja könnte man das Problem ja nur bei den teureren unlimited licenses umgehen…
    Gruß!

    1. Hey Marcus,

      genau so ein Fall ist meiner Ansicht der Grund dafür, dass man Exclusive und Leasing nicht gleichzeitig anbieten sollte. Theoretisch könnte der Produzent deine Lizenz verlängern, frage da am besten direkt mal nach.
      Im besten Fall sollte jeder Produzent verschiedene Beats für Leasing und Exclusive anbieten.

      Viele Grüße
      Andi

      1. Hi,
        würde das bedeuten, dass wenn dein Song berühmt werden würde und du noch keine exklusiven Rechte hast irgendeine Person vor dir die exklusiven Rechte kaufen und dir den dann somit sozusagen vor der Nase wegschnappen kann?

  11. Hey Andi! Erstmal danke für deine Mühe das alles hier zu verschriftlichen. Ich hätte auch eine Frage: Ich bin aufgrund des Lizenzvertrages etwas verwirrt. es steht folgendes: „THE LICENSEE IS EXPRESSLY PROHIBITED FROM REGISTERING THE BEAT AND/OR NEW SONG WITH ANY CONTENT IDENTIFICATION SYSTEM, SERVICE PROVIDER, MUSIC DISTRIBUTOR, RECORD LABEL OR DIGITAL AGGREGATOR (for example TuneCore or CDBaby, and any other provider of user-generated content identification services).“ Jedoch brauche ich doch einen distributor um den Song auf spotify zu laden und es steht auch drinnen, dass ich den Beat für kommerzielle Zwecke nutzen darf. Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen, lg!

    1. Hallo Ebru,

      so einen Abschnitt habe ich bisher noch nicht gesehen. Ich könnte mir vorstellen, dass es hier hauptsächlich um das Content Identification System von YouTube geht. Vermutlich hat der Produzent den Beat auf seinem YT-Kanal und schaltet dort Werbung. Wenn du nun den sog. YouTube-Fingerprint für deinen Song registrierst, kann er mit dem Beat auf seinem YT-Kanal kein Geld mehr verdienen, da dieser als dein Song erkannt wird.

      Warum hier aber auch Distributoren genannt werden, ist mir nicht ganz klar. Frage den Produzenten ggf. einfach mal per Mail. Ich kann mir gut vorstellen, dass er nichts dagegen hat und du hast damit auch eine schriftliche Bestätigung.

      Viele Grüße
      Andi

  12. Hey Andi. Geile Sache! Danke für deinen Blog!!!
    Ich habe mir einen Beat via Airbit.com geleast. Augenscheinlich waren die Licensing Terms alle unlimited 1 Musikvideo. Im Vertrag, den ich erst nach Kauf bekommen habe steht allerdings:
    „Profitable Distribution
    The Licensee is limited to distributing one (1) version of the Master Recording for profitable use. The Licensee is limited to unlimited copies of the Master Recording, which can be distributed on any kind of recording media including, but not limited to: compact discs, DVDs, VHS videos, and all other forms of media. With one year from date leased beat was purchased to distribute until having to renew lease agreement. “

    Das ist mir so auch neu. Leider habe ich mir den Vertrag auch recht später erst genau durchgelesen (shame on me) und mittlerweile schon ein Musikvideo dazu gedreht.
    Mein Frage, und vielleicht hast Du einen Rat, meinst Du die Zeitbegrenzung bezieht sich auch für die Veröffentlichung des Videos? Ich will das Video auch gar nich monetariseren, sondern einfach nur, dass es online ist und das auch die nächsten Jahre bleibt. Ich habe das Video nämlich im Zuge eines Krankenkassenprojektes produziert und muss da jetzt auch abliefern.
    Der Beatproduzent selber antwortet leider nicht.
    Freue mich über Antwort 🙂
    Beste Grüße

    1. Hey Lennart,

      freut mich sehr, dass dir der Beitrag helfen konnte!

      Ich denke, du brauchst dir da keine großen Sorgen machen, da du zum einen das Video nicht monetarisierst und der Produzent zum anderen die Vertragsvorlage seiner Vertriebsplattform nutzt. Da muss man ehrlich sagen, dass die meisten Produzenten die dort verwendeten Vorlagen nicht einmal durchlesen.

      Der Abschnitt bezieht sich auf „profitable use“ – ein nicht monetarisiertes Video fällt nicht in diese Kategorie, daher greifen aus meiner Sicht auf die Begrenzungen nicht.

      Ich hoffe das hilft dir weiter!

      Viele Grüße
      Andi

  13. Hi Andi,
    erstmal vielen Dank für die Mühe und den super ausführlichen Artikel! Ich habe allerdings auch noch 2 Fragen. Produziere selbst seit fast 11 Jahren unter verschiedenen alias für verschiedene Genres. Bin allerdings noch ganz neu bei Beatstars.com, deswegen würde ich gerne wissen, ob ich die Beats, die ich dort zum Leasing anbiete, parallel auch bei der GEMA anmelden sollte/kann. Die Beats lade ich ausserdem auch auf SoundCloud und YouTube hoch.
    Meine zweite Frage ist: darf ich die Beats die ich bei Beatstars zum Leasing anbiete auch auf Spotify und anderen Streamingdiensten über distrokid hochladen, sodass man dort zusätzlich einfach noch mal als Künstler auftritt und um so vielleicht noch den ein oder anderen Kunden anzulocken bzw. einfach als zusätzlichen Webauftritt. Dürfte ja kein Problem sein, oder?

    Viele Grüße

    1. Hey Jan,

      freut mich, dass ich helfen kann!

      Bei der GEMA bin ich mir nicht sicher, ich glaube da sollte nur das finale Produkt unter exklusiver Lizenz angemeldet werden. Spotify dürfte aber kein Problem sein. 🙂

      Viele Grüße
      Andi

  14. Hi, ich habe eine Frage ich bin Produzent und relativ neu im Business. Mir hat jetzt ein kleinerer Künstler geschrieben dass er gerne einen exclusive Beat erwerben möchte. Ich hätte den Preis jetzt einfach mal auf 100€ gesetzt. Meine Frage ist ob ich für den Song auch Royalties bekomme bzw. ob ich und der Künstler dafür bei der GEMA angemeldet sein müssen? Hoffe du kannst mir helfen.

  15. Hallo Andi,
    ich hätte zwei Fragen.
    1) Ist es erlaubt, einen Beat (für den ich die Exklusivrechte erworben habe) auf Youtube hochzuladen und in das Content ID System eintragen zu lassen?
    Meine Unsicherheit kommt daher, dass die Content ID sich auf das Urheberrecht bezieht (welches ja nicht komplett übertragbar ist) und ich ja „nur“ die Nutzungsrechte erwerbe, aber nicht der Urheber bin.

    2) Falls 1) erlaubt ist, gibt es eine vertragliche Vorlage dazu bzw was müsste man im Kaufvertrag (des Beats) beachten?
    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.

    Beste Grüße
    Yannik

    1. Hey Yannik,

      danke für deinen Kommentar!

      Zu 1: Meines Wissens bezieht sich die Content ID immer auf die Nutzungsrechte, d.h. du musst die ausschließlichen Nutzungsechte besitzen (Exklusivrechte). So macht das auch jedes Label, das die Content ID für die Songs der dort gesignten Künstler nutzt.

      Zu 2: Zur Content ID muss es nicht zwangsläufig einen Abschnitt geben, da sich dieses Recht durch den Gegenstand des Vertrags, nämlich dem ausschließlichen Nutzungsrecht (für kommerzielle Zwecke) ergibt. Nur wenn der Produzent / die Produzentin in einem Vertragsabschnitt angibt, er/sie möchte auch eine zusätzliche Eigennutzung ermöglichen, sollte auch notiert werden, wer die Content ID auf YouTube nutzt.

      So verstehe ich das. Im Zweifel ist da rechtlicher Rat sicher nicht verkehrt. 🙂

      Viele Grüße
      Andi

  16. Hi Andi,

    kannst du mir sagen, wenn in der Lizenz steht das 1 Musikvideo erlaubt ist, ist es mir dann dennoch möglich neben einer gefilmten Live-session, ein richtiges Musikvideo zu veröffentlichen? Beide Videos werden nicht monetarisiert.

    Liebe Grüße,
    Nils

    1. Hey Nils,

      ich denke das Live-Video zählt nicht als Musikvideo. Die im Vertrag gesetzten Nutzungsmöglichkeiten beziehen sich zudem in der Regel immer auf eine kommerzielle Nutzung (Monetarisierung).

      Viele Grüße
      Andi

  17. Hallo Andi,

    ich habe eine Frage, wir beabsichtigen eine Exclusive Lease – Beat License für kleines Geld zu kaufen. In der Vereinbarung steht noch diese drin und ich bin mir gerade nicht sicher wie ich das deuten soll. Gibt es hier noch irgendwelche laufenden Kosten die wir an den Macie K zahlen müssen? Vielleicht kannst Du mich aufklären.

    Publishing
    Displayed above and below is the information you will need to register your recordings with
    Performance Rights Organizations such as BMI, ASCAP, SESAC and distribution companies.
    Moritz Storm , Frederic Wick owns 50% of the publishing rights created to the beat.
    Macie K 50% of the publishing rights created to the beat.
    Macie K owns still 100% of the instrumental.

    Viele Grüße
    Frederic

    1. Hey Norbert,

      das Publishing bezieht sich auf den Anteil an den generierten Einnahmen durch eine Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA), wie ich das verstehe. Der Satz danach (100% ownership) verwirrt mich etwas.
      Da würde ich ggf. einen Rechtsbeistand aufsuchen. 🙂

      Viele Grüße
      Andi

  18. Hey Andi, echt mega Beitrag von dir und super hilfreich.
    Ich habe auch noch eine Frage:
    Ich habe bereits Beats geleased, auf Spotify hochgeladen etc.
    Jetzt gibt es mittlerweile die Option auch auf Facebook/Instagram zu releasen. Wenn man das bei seinem Musikvertrieb ankreuzt kommt die Warnung, dass man dafür die Exklusive Rights benötigt. (d.h. auch bei den verwendeten Samples etc.). Jetzt habe ich die Producer angeschrieben und die Erlaubnis bekommen es hochzuladen. Wieso gibt es hier Sonderrechte für Instagram und Facebook? Oder ist das einfach nur Panikmache und es macht keinen Unterschied wenn es schon auf Spotify etc. ist?
    Hatte mir jetzt überlegt alle nochmal neu anzuschreiben und zu fragen ob sie auch wirklich samples benutzen an denen sie die exklusiven rechte haben.
    Danke dir vorab!!

    1. Hey Bene,

      ich nehme mal an, dass Facebook/Instagram hier ähnlich wie die sogenannte YouTube Content ID funktioniert. Das heißt, dass alle Videos, die den Song enthalten, zu Gunsten des Rechteinhabers monetarisiert werden. Das heißt: wenn du das anmeldest, werden die Werbeeinnahmen von jemandem, der den Beat auch geleased und den Song auf FB hochgeladen hat, dir gutgeschrieben. Das ist schlussendlich nicht ganz fair, da ihr dieselben Lizenzen gekauft habt.

      Zudem weisen die Plattformen, wie z. B. die YouTube Content ID und ggf. eben auch FB und Insta darauf hin, dass für diese Anmeldung des Songs deshalb die Exklusivrechte notwendig sind, Leasing reicht da nicht aus.

      Ich hoffe das hilft dir weiter.

      Viele Grüße
      Andi

      1. Danke dir! Das hat schon weitergeholfen!
        Und wenn ich aus den Beats durch meinen Rap einen neuen Song erschaffe, dann bekomm ich ja nur die Einnahmen vom Mix aus geleastem Beat und meinem Rap oder?
        Ich habe bereits das okay per Mail von den Producer abgeholt dass ich hochladen darf. Aber ich weiß nicht ob das ausreicht. Bzw. ich kann ja auch nicht garantieren, dass die Producer Samples verwenden die sie nicht verwenden dürfen.

        Würdest du nach dem okay der Producer die Tracks auch auf Insta veröffentlichen? (Spotify und alle anderen Plattformen haben bereits die Songs)

        Danke dir!!

  19. Hi Andi, deine Seite bietet wirklich super viele praktische Infos! Danke dafür!
    Gibt es denn eine Plattform oder Seite bei der ich die rein Exlusiven Beats, also die die nicht per Leasing und Exklusiv gleichzeitig angeboten werden, per Filter suchen kann? Ich schaue derzeit auf Beatstars, aber da sind die Lizenzen leider immer gemischt. Und wenn ich auf google die notwendigen Suchkriterien eingebe, findet google leider nichts brauchbares. Kennst du vielleicht ein paar Seiten?

    1. Hey Oliver,

      vielen Dank für deinen Kommentar!

      Mir ist keine Seite bekannt, die nur Exclusives anbietet. Beatstars legt da auch eher den Schwerpunkt auf Leasing. Viele Produzenten vertreiben ihre exklusiven Beats in direkter Zusammenarbeit mit Künstlern und haben ein zweites „Lager“ für die exklusiven Beats. So mache ich es zumindest.

      Das heißt ich würde mir an deiner Stelle einfach ein paar Produzenten raussuchen, die dir vom Stil gefallen und dann fragen, ob diese auch exklusive Beats haben, die nicht online sind.

      Ich hoffe das hilft dir weiter!

      Viele Grüße
      Andi

  20. Hi Andi,

    erstmal danke für deinen informativen Beitrag. Ich habe eine Frage aus Produzentensicht und vielleicht kannst du mir da helfen.
    Wenn ich Lizenzen für meine Beats verkaufe, gleichzeitig diese aber auch selbst auf meinem Spotify-Account streame und ich für diese Playlist anderen das Nutzungsrecht gebe, diese z.B. als Hintergrundmusik für Twitch-Streams zu nutzen, gäbe es da rechtliche Überschneidungen?
    Vielleicht weißt du da ja mehr.

    Danke im Voraus!

    1. Hey Steco,

      du kannst beides gleichzeitig machen. Bei manchen Distributoren (z. B. Distrokid) gibt es die Möglichkeit, den Track automatisch bei Twitch nutzbar zu machen. Die Einnahmen daraus erhältst du dann automatisch vom Distributor.

      Viele Grüße
      Andi

  21. Hi Andi,
    ich bin kurz davor auf Beatstars einen beat zu kaufen und ich habe mich preislich mit dem Produzenten geeinigt für EXCLUSIVE RECHTE. was aber bedeutet: „You’ll own 50% of the publishing which is industry standard.“
    Was bedeutet das jeder 50% Publishing hat? und wie sieht das auszahlungstechnisch aus. ist der Produzent weiterhin an allen download und streaming einnahmen beteiligt?
    DANKE für deine Antwort und deine Seite. wirklich mega.
    Steven

  22. Moin Andi!
    Super Seite, bin auf dem Weg durch das Copyright-Dickicht drauf gestoßen! Ich hätte da ein paar Fragen zum Aspekt der GEMA (bzw. Verwertungsgesellschaften allgemein), speziell zu deinem eigenen Umgang damit:

    1) Wenn Du einen Beat veröffentlichst (bspw. via Distrokid auf Spotify etc.), den Du aber auch zur exklusiven Lizenzierung anbietest, dann meldest du diesen nicht bei der GEMA an. Stattdessen wird nur das Endprodukt durch deinen Käufer angemeldet. Wie ist das mit dem GEMA-Berechtigungsvertrag vereinbar? Dieser fordert ja explizit eine Anmeldung aller Werke eines Urhebers, und der vorher veröffentlichte (noch unverkaufte) Beat existiert dann ja irgendwie außerhalb dieser Vereinbarung.

    2) Nimmst du verkaufte Instrumentals dann nach dem Kauf oder dem Release wieder runter?

    3) Die GEMA-Anteile regelst Du immer im Lizenz-Vertrag?
    (Nebenbei, zu einer früheren Frage von Norbert Wick: Da hieß es, Publishing liegt zu 50% beim Producer, das Instrumental zu 100%. Das hatte Dich wohl verwirrt, vielleicht kann ich da helfen: Es gibt einen separaten Verleger-Anteil zusätzlich zum Komponisten und Textdichter. Der Produzent im obigen Beispiel hat sich somit 100% an der Komposition und 50% an den Publishing-Tantiemen, also dem Verlags-Anteil gesichert, für den Artist bleibt demnach der Textdichter-Anteil und, je nachdem, ob er einen Verlag hat, der Rest des Publishing-Anteils.)

    Solltest du selbst gar kein GEMA-Mitglied sein, dann sind diese Fragen natürlich alle eh hinfällig. In diesem Fall würde mich mal interessieren, wie du als Produzent von Beats Deine Tantiemen einholst – oder was Du für ein Geschäftsmodell hast, dass das nicht notwendig wird (gerade bei Exklusiv-Beats würde das ja einem Buy-Out entsprechen, über das man sich im Nachhinein gut mal ärgern kann).
    Nochmal vielen Dank für Deine Infos!
    Beste Grüße
    Leo

    1. Hey Leonard,

      danke für deinen Kommentar!

      1) Ich würde Beats für den Lizenzverkauf und Beats auf Spotify strikt trennen. Alles, was du auf Streamingdienste lädst sind deine eigenen Releases und in meinen Augen daher weniger für Beat-Lizenzen geeignet.

      2) Ich nehme alle verkauften Beats überall raus.

      3) GEMA-Anteile sind bei mir nirgends geregelt, bin dort nicht Mitglied.

      Publishing und Tantiemen werden nur bei größeren Künstlern ein lohnenswertes Thema. Dort stehen i. d. R. auch Labels dahinter, die selbst Vertragsvorlagen haben.
      Und ab diesem Zeitpunkt lohnt sich dann der Rat eines Anwalts. 🙂

  23. Hallo, wie gestaltet sich der claim auf den content id bei YouTube bei einem leased Beat? Kann ich nicht Anspruch auf den content id erheben wenn der Song von mir selbst produziert und geschrieben ist, der Beat jedoch leased ist?

  24. Vielleicht wäre es hilfreich seine Produktionen zu tracken wie auf Tunesat.com oder MusicTrace.de
    Ob die möglichkeit besteht Social Media zu tracken, das kann ich allerdings nicht beantworten. Jedenfalls gäbe es die Möglichkeit zu überprüfen für welche TV-Stationen und Radiosender Songs verwendet werden.

  25. Hallo Andi,
    vielen Dank für die sehr aufschlussreichen Infos hier – ich habe dennoch eine Frage: Wenn ich jetzt als Sänger einen Song mit einem Leasing Beat release und der über Streams jetzt beispielsweise 1000,- Euro generiert. Wieviel davon muss ich jetzt an den Beat-Produzenten abgeben (da stand etwas von ‚Publishing Percent 50%‘) ?
    Viele Grüße

  26. Hallo Andi, danke für die ganzen Infos! Hab trotzdem eine Frage. Wenn ich mir einen Beat lease, darf ich damit dann automatisch bis zu 1 Mio. Streams erreichen bevor ich ne Erweiterung kaufen muss? Oder ist das von Produzent zu Produzent verschieden und könnte auch weniger Streams sein? Stehe kurz vor meinem ersten leasing vertrag, möchte nichts falsch machen od3r 8n keine Falle tappen. Auf was m7ss ich im Vertrag alles achten? Wünsche dir viele liebe Grüße und noch mehr Gesundheit!

    1. Hallo Chico,

      freut mich, dass ich helfen kann!

      Die Anzahl der Stream ist leider bei jedem Produzenten unterschiedlich. Die Zahlen sind aber normalerweise immer im Beat Store angegeben, sodass du das schon vor dem Kauf prüfen kannst.

      Viele Grüße
      Andi

  27. Servus Andi,
    ich hätte ne frage zum Leasing wenn ich mir eine Leasing-Lizenz erwerbe und den Song kostenlos als Download anbiete, gibt es da Probleme ?
    Was wenn ich Leasing-Lizenz erwerbe und diesen Song aber nie Online Stelle, gibt es da Probleme ?

    1. Hey Heino,

      da gibt es keine Probleme. Bei Lizenzen ist der kritische Punkt immer bei Streams / Verkäufen, die Einnahmen generieren. Bei non-profit Verwendungen gibt es keine Beschränkungen.

      Viele Grüße
      Andi

  28. Ich hätte mal ne Frage, unzwar wenn ich einen geleasten Beat erworben habe und keine Stems dabei habe, darf ich den Beat verlängern, wenn er beispielsweise nur 2 Parts hat und ich würde gerne 3 Parts haben? Im Lizensvertrag steht auch nicht drinne, dass es verboten ist den Beat zu verlängern? Danke im Voraus

    1. Hi Rene,

      normalerweise ist das kein Problem. In manchen Verträgen ist ein Bearbeitungsverbot enthalten, das kommt allerdings selten vor. Da es in deinem Vertrag nicht vermerkt ist, sollte die Verlängerung des Beats im Rahmen der Songproduktion (ist Teil des Zwecks der von dir gekauften Lizenz) kein Problem sein.

      Viele Grüße
      Andi

      1. Hallo ! Ich hoffe die Seite ist noch aktuell haha.

        Ich wollte fragen ob Mann die Einnahmen von zb Spotify dann mit dem Produzenten teilen muss wenn man den Beat lizensiert hat ?Weil auf den meisten Verträgen steht immer 50 Prozent Producer share und 50 Prozent Licenser Share .

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