Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Art des Vertrages

Alle mit Andreas Herzog (im folgenden Auftragnehmer genannt) geschlossenen Verträge sind reine Dienstleistungsverträge und beinhalten als solches die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Produktion und/oder Bearbeitung von Audiodateien und die dazu notwendige Arbeit mit dem Auftraggeber bzw. Künstler und dem künstlerischen Produkt, mittels der dem Auftragnehmer zugehörigen technischen und personellen Einrichtungen. Die Handhabe dieser Einrichtungen obliegt einzig dem Auftragnehmer und dem Personal des Auftragnehmers.

 

  1. Auftraggeber

Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages schriftlich oder mündlich veranlasst hat, auch wenn die Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt. Der Auftraggeber haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und in Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsvermittlers zu überprüfen.

 

  1. Auftragserteilung

Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines Auftrags durch Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen.

 

  1. Preise

Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt.

 

  1. Auftragsbestätigung

Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

 

  1. Datenschutz

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Daten von Nutzern verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

 

  1. Studiozeiten, Produktionsdauer

Angebote beziehen sich auf vereinbarte Arbeitsschritte je Titel. Der maximale Arbeitsaufwand beträgt bei einer Full Session, welche die Aufnahme, den Schnitt und die Mischung des Titels beinhaltet, 12 Arbeitsstunden, bei einer Mixing Session, welche den Schnitt und die Mischung beinhaltet, 8 Arbeitsstunden. Der Auftragnehmer behält sich vor, darüber hinausgehende Aufwände zusätzlich in Rechnung zu stellen. Schnitt und Mischung erfolgen ohne die Anwesenheit des Auftraggebers. Die Anwesenheit des Auftraggebers bzw. des Künstlers ist lediglich am vereinbarten Aufnahmetermin notwendig. Die maximale Dauer des Aufnahmeprozesses beträgt 4 Stunden und ist im Maximalaufwand der Full Session von 12 Stunden bereits enthalten. 

 

Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die auf technische oder terminliche Probleme Dritter wie Sprecher, Darsteller, Musiker, Kopierwerke etc. zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

Im Abnahmeprozess des Arbeitsergebnisses ist der Auftraggeber zu 3 Revisionen berechtigt. Darüberhinausgehende Revisionen werden vom Auftragnehmer gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.

 

  1. Termine

Wird ein schriftlich oder mündlich vereinbarter Aufnahmetermin fünf oder weniger Arbeitstage vor Produktionsbeginn durch den Auftraggeber abgesagt, wird eine Konventionalstrafe von 50% des veranschlagten Auftragsvolumens fällig. Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Produktionstermin, werden 100% des veranschlagten Auftragsvolumens fällig. 

Dies gilt für alle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer  schriftlich oder mündlich vereinbarten Termine. Absagen müssen immer schriftlich erfolgen.

 

  1. Bezahlung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart: das für die Produktion veranschlagte Auftragsvolumen ist vor Produktionsbeginn in voller Höhe fällig. Die Zahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag storniert, sind maximal 50% des Auftragsvolumens erstattungsfähig.

 

  1. Urheberrechtliches

Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter dem Auftraggeber.

 

  1. Haftung für Schäden

Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden in den Geschäftsräumen und an technischen Anlagen des Auftragnehmers. 

 

  1. Mitgebrachtes Material

Haftung für mitgebrachtes und beim Auftraggeber verbliebenes Ton- und Bildmaterial sowie sonstiger Datenträger kann vom Auftragnehmer nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und einer Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden. Dies betrifft auch Bearbeitungsschäden. 

Überlässt der Auftraggeber dem Auftraggeber unwiederbringliches oder schwer ersetzbares Ton- und Bildmaterial, so obliegt das Risiko und ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus, sowie die Herstellung von Sicherheitskopien dem Auftraggeber.

 

  1. Verzögerungen

Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Produktions- oder Bearbeitungsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistungen. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen.

 

  1. Einflüsse auf die Aufnahmequalität

Der Auftragnehmer ist nicht für Qualitätsprobleme, die durch Dritte oder äußere Einflüsse während oder nach der Aufnahme entstehen, insbesondere bei Aufnahmen vor Ort, verantwortlich oder haftbar zu machen. Dies gilt auch für Studioaufnahmen.

 

  1. Vermittelnde Tätigkeiten

Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- oder Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern und Darstellern, etc.  erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Produktions- oder Bearbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.

 

  1. Fremdleistungen

Sind im Zuge einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen.

 

  1. Versand

Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen und wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Verpackungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. 

 

  1. Ton- und Textschöpfungen

Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftraggeber erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungs- und/oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus Aufträgen des Auftraggebers oder bis zur gesonderten Vereinbarung der Lizenznehmung beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am erstellten Material.

 

  1. Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind 88348 Bad Saulgau.

 

  1. Salvatorische Klausel

Ist eine dieser Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Bestimmung, unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.